13. Mai 2020
Die Äussere Aare (Scherzligschleuse) ist von diesem Verbot nicht betroffen. Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen ist das Surfen dort erlaubt. Wer bei der Mühleschleuse surft, missachtet aktuell ein Verbot und riskiert eine polizeiliche Anzeige.
Detailierte Informationen findest du hier